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Betriebsausgaben einer Schauspielerin

SteuernSWK 2002, S 424 Heft 14 und 15 v. 15.5.2002

Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob eine Schauspielerin die ausgaben für Kosmetikartikel, Bekleidung, oder für ein Privatgirokonto als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

FLD Wien, NÖ und Bgld, 12, 03.12.2001

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