Zusammenfassung: Außer im Fall der bewussten Falschschätzung hat die mangelhafte Schätzung im Regelfall nur die Rechtswidrigkeit des Schätzungsbescheids zur Folge.
BFH, 20.12.2000, I R 50/00
Rechtsgrundlagen: § 184 BAO
Zusammenfassung: Außer im Fall der bewussten Falschschätzung hat die mangelhafte Schätzung im Regelfall nur die Rechtswidrigkeit des Schätzungsbescheids zur Folge.
BFH, 20.12.2000, I R 50/00
Rechtsgrundlagen: § 184 BAO
