Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben den Anwendungsbereich des Euro-Währungsangabengesetzes, das Unternehmern die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung auferlegt und erläutern, welche Strafmaßnahmen bei Missachtung dieser Verpflichtung verhängt werden können.
Rechtsgrundlagen: EWAG; § 3 Abs 2 EWAG; § 5 Abs 1 lit a EWAG