Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob das Stehenlassen der Tantieme bei gleichzeitigem Verzicht auf die Geschäftsführerbezüge durch den Alleingesellschafter einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung indiziert.
BFH, 27.03.2001, I R 27/99
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG

