Zusammenfassung: Die Liebhabereiprüfung setzt die Feststellung der Einkunftsart voraus.
BFH, 29.03.2001, IV R 88/99
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Zusammenfassung: Die Liebhabereiprüfung setzt die Feststellung der Einkunftsart voraus.
BFH, 29.03.2001, IV R 88/99
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
