Zusammenfassung: Der Autor umschreibt nochmals die Problematik um die Bescheiderlassung an nicht mehr existente Bescheidadressaten und weist auf die gebotenen Abgrenzung zwischen Bescheidadressaten und Zustellempfängern hin.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 BAO; § 81 BAO; § 101 Abs 3 BAO

