Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zurechnung des deliktischen Fehlverhaltens eines Geschäftsführers zur Gesellschaft und zur daraus resultierenden Schadenswiedergutmachungspflicht und den allfälligen Regressansprüchen der Gesellschaft Stellung.
Weiterführende Hinweise: BMF, 31.08.2001

