Zusammenfassung: Der Berufungssenat nimmt zur Bestimmung des Privatanteils beim kauf eines Computers durch einen Musiker Stellung.
Berufungssenat für Wien, Nö und Bgld II/12, 20.06.2001
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Zusammenfassung: Der Berufungssenat nimmt zur Bestimmung des Privatanteils beim kauf eines Computers durch einen Musiker Stellung.
Berufungssenat für Wien, Nö und Bgld II/12, 20.06.2001
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