§ 39 Z 5 BAO; § 41 Abs 2 BAO
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen auch nach der Änderung des Vereinszwecks eines gemeinnützigen Vereins setzt voraus, dass auch eine künftige Vermögensverwendung für mildtätige Zwecke gewährleistet wird.
VwGH 09.08.2001, 98/16/0395; VwGH 09.08.2001, 98/16/0396; VwGH 09.08.2001, 98/16/0397

