Zusammenfassung: Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit setzt einen neuen Prognosezeitraum in Gang.
FLD Wien, Nö und Bgld, Senat I/19, 09.05.2001
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 LVO
Zusammenfassung: Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit setzt einen neuen Prognosezeitraum in Gang.
FLD Wien, Nö und Bgld, Senat I/19, 09.05.2001
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 LVO
