Zusammenfassung: Der Autor geht von dem praktischen Ausgangsfall aus, dass nach Übertragung stiller Reserven auf eine Liegenschaft und der außerplanmäßigen Abschreibung des Grundvermögens in späteren Wirtschaftsjahren wieder eine Zuschreibung veranlasst wird, was eine Neubildung der ursprünglich aufgelösten Bewertungsreserve erfordert. Fröhlich setzt sich nun anhand verschiedener Fallkonstellationen mit der Frage auseinander, ob die Ausschüttungssperre des § 235 Z 1 HGB zugrundezulegen ist oder ob bei Verzicht auf die Dotierung der Bewertungsreserve die doppelte Ausschüttungsbegrenzung nach § 235 Z 1 und Z 2 HGB zur Anwendung gelangt.

