Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren auseinander und prüft, unter welchen Voraussetzungen diese als Werbungs-, Fortbildungs- oder Ausbildungskosten bzw als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Weiters beschreibt sie die steuerliche Rechtslage bei Tragung der Studiengebühren durch den Arbeitgeber des Werkstudenten.

