§ 14 Abs 4 UStG 1972
Der VwGH beschreibt die Bindungswirkung der Erklärung, die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen zu bestimmen und schließt die rückwirkende Rechtswirkung eines Widerrufs aus.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0133
§ 14 Abs 4 UStG 1972
Der VwGH beschreibt die Bindungswirkung der Erklärung, die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen zu bestimmen und schließt die rückwirkende Rechtswirkung eines Widerrufs aus.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0133