§ 4 Abs 4 EStG 1988
Sofern die Kanzleimitarbeiter keine Kenntnis über die Tätigkeit eines Chauffeurs für den Steuerberater haben, kann nicht vom Bestand eines aufrechten Dienstverhältnisses des Chauffeurs ausgegangen werden.
VwGH 30.01.2001, 99/14/0067