§ 5 Abs 2 KommStG
Pensionsabfindungen und Sonderleistungen im Rahmen von Sozialplänen sind von der Kommunalsteuerpflicht befreit.
VwGH 23.04.2001, 98/14/0176
§ 5 Abs 2 KommStG
Pensionsabfindungen und Sonderleistungen im Rahmen von Sozialplänen sind von der Kommunalsteuerpflicht befreit.
VwGH 23.04.2001, 98/14/0176