Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Körperschaftsteuerpflicht von Agrargemeinschaften auseinander und untersucht zu diesem Zweck, unter welchen Voraussetzungen eine Agrargemeinschaft den Status einer öffentlich- bzw privatrechtlichen Körperschaft besitzt und in welchen Fällen Agrargemeinschaften als nicht körperschaftsteuerpflichtige Personenvereinigungen mit fehlender Rechtsfähigkeit zu qualifizieren sind.