§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG
Der VwGH entscheidet, dass es sich bei der Hingabe eines zinsenfreien Darlehens grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung handelt.
VwGH 31.03.1999, 98/16/0358; VwGH 31.03.1999, 98/16/0359
§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG
Der VwGH entscheidet, dass es sich bei der Hingabe eines zinsenfreien Darlehens grundsätzlich um eine freigebige Zuwendung handelt.
VwGH 31.03.1999, 98/16/0358; VwGH 31.03.1999, 98/16/0359