§ 303 BAO
Über die unzulässigen selben Wiederaufnahmegründe, wenn bei einem Bescheid eine entschiedene Sache vorliegt.
VwGH 23.03.1999, 97/14/0069
§ 303 BAO
Über die unzulässigen selben Wiederaufnahmegründe, wenn bei einem Bescheid eine entschiedene Sache vorliegt.
VwGH 23.03.1999, 97/14/0069