§ 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG
Eine Rückgängigmachung iSd Grunderwerbsteuerrechts liegt nur bei Wiedererlangung der Dispositionsmacht bezüglich der Liegenschaft durch den Veräußerer vor.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0403
§ 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG
Eine Rückgängigmachung iSd Grunderwerbsteuerrechts liegt nur bei Wiedererlangung der Dispositionsmacht bezüglich der Liegenschaft durch den Veräußerer vor.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0403