In seinem Urteil vom 6. 10. 2022, O-Fonds, C-250/21, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für die Gewährung von Krediten auf Dienstleistungen anwendbar ist, die im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbracht werden.
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