Tischendorf (Blog Handelsblatt 15. 6. 2020) berichtet über eine Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 5. 3. 2020 zum BFH-Urteil vom 3. 7. 2019, II R 6/16, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sog .