Die OECD hat iZm COVID-19 ua auch zu der Frage Stellung genommen, wie aus Tätigkeiten im Homeoffice erzielte Einkünfte im Anwendungsbereich von DBA zu behandeln sind. Grundsätzlich wird bestätigt, dass Art 15 OECD-MA eine Besteuerung der auf die Homeoffice-Tage entfallenden Vergütungsteile im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers vorsehe.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.