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Betriebsstättenvorbehalt bei einer ungarischen Landwirtschaft

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2020, 154 - 155 Heft 4 v. 1.4.2020

Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt.

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