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Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100 % beteiligte französische Kapitalgesellschaft

SteuerrechtSWI 2018, 535 Heft 11 v. 9.11.2018

Normen: § 94 Z 2 EStG; Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl Nr 56/1995; Art 24 Abs 2 DBA Österreich - Frankreich

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