Zusammenfassung: Das BMF hatte eine Frage iZm der österreichischen Körperschaftsteuer zu beantworten: Unter Führung einer deutschen Kapitalgesellschaft wurde in Zusammenarbeit mit einer slowakischen Kapitalgesellschaft in Österreich ein Kraftwerk errichtet. Der Zeitraum des Projekts überstieg 12 Monate. Fraglich war, ob die slowakische Kapitalgesellschaft mit ihrem Gewinnanteil der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt.