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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ128 (RZ 2025, 80)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 80 Heft 5 v. 15.5.2025

§ 49 RStDG

Aus dem Umstand, dass ein Richter für eine bestimmte Materie zuständig ist, kann keine Befangenheit (Ausgeschlossenheit) bei der Beschlussfassung der Geschäftsverteilung abgeleitet werden.

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