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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ185 (RZ 2023, 225)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 225 Heft 9 v. 15.9.2023

§ 33 Abs 1 FinStrG

§ 2 Abs 1 IO

Wenn über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, trifft die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen – und zwar auch für davor gelegene Zeiträume – ab dem der öffentlichen Bekanntmachung des Insolvenzedikts folgenden Tag (§ 2 Abs 1 IO) nicht mehr die Geschäftsführer der Schuldnerin, sondern den Insolvenzverwalter (es sei denn, der Schuldnerin stünde die Eigenverwaltung zu).

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