§ 93 Abs 1 StVO
Ein Anrainer ist nach § 93 Abs 1 StVO nicht verpflichtet, eine über den Gehsteig hinausreichende Fläche von Schnee zu räumen und zu streuen, auch wenn der Gehsteig schmäler als ein Meter ist.
§ 93 Abs 1 StVO
Ein Anrainer ist nach § 93 Abs 1 StVO nicht verpflichtet, eine über den Gehsteig hinausreichende Fläche von Schnee zu räumen und zu streuen, auch wenn der Gehsteig schmäler als ein Meter ist.