15 Jahre nach der grossen Reform bedarf die StPO auch im Bereich des Ermittlungsverfahrens bereits in einigen Punkten einer Revision. Anders als teilweise von der Politik mit Nachdruck thematisiert wird, drückt der Schuh in der Strafverfolgung aus Sicht der Praxis nicht bei den – im internationalen Vergleich ohnehin sehr weitgehenden – Beschuldigtenrechten, sondern an prozessualen Unzulänglichkeiten, die dringend einer Reform bedürfen. Die offenkundige Junktimierung der Verhandlungen über strafrechtliche Themen wie etwa einer neuen staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze mit legistischen Maßnahmen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte mag aus parteipolitischer Strategie nachvollziehbar sein, lässt jedoch mangels absehbarer Einigung Stillstand in der Straflegistik befürchten.