vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ102 (RZ 2023, 143)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 143 Heft 5 v. 15.5.2023

§ 390 Abs 1a StPO, § 6c Abs 1 Z 2 GEG

Auch wenn den (hier) Privatankläger aufgrund des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen des § 390 Abs 1a StPO keine Kostenersatzpflicht trifft, ist allein daraus ein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der ihm selbst in Form von Gerichtsgebühren entstandenen Kosten durch den Bund nicht abzuleiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!