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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ99 (RZ 2023, 143)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 143 Heft 5 v. 15.5.2023

§ 84 Abs 4 StGB

§ 84 Abs 4 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der Täter – trotz vorangegangener Verletzungshandlungen (Faustschlag) – die schwere Verletzungsfolge durch eine Misshandlung am Körper (Stoß) herbeiführte.

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