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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ88 (RZ 2023, 142)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 142 Heft 5 v. 15.5.2023

§§ 1435, 1447 ABGB

Kann eine Veranstaltung Covid-bedingt nicht stattfinden, so zerfällt nach § 1447 (allenfalls iVm § 880) ABGB der Vertrag und können geleistete Zahlungen grundsätzlich nach § 1435 ABGB zurückgefordert werden.

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