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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ84 (RZ 2023, 142)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 142 Heft 5 v. 15.5.2023

§ 219 ZPO, § 22 AußStrG 2005, § 170 Geo

Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich auf den tatsächlich vorhandenen Gerichtsakt.

Beisatz: Neben den in § 219 ZPO ausdrücklich angeführten Ausnahmen bezieht sich die Akteneinsicht daher nur auf Unterlagen, die zum Bestandteil der Prozessakten gemacht wurden (daher zB nicht auch auf Unterlagen, deren Verlesung bzw Verwertung das Gericht abgelehnt hat). (T1)

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