§§ 419, 528 Abs 2 Z 2 ZPO
Eine verfehlte "Maßgabebestätigung" durch das Berufungsgericht ist (nicht mit Berichtigungsantrag, sondern) mit Revision zu bekämpfen.
25.1.2023, 6 Ob 195/22b (RS0134235)
§§ 419, 528 Abs 2 Z 2 ZPO
Eine verfehlte "Maßgabebestätigung" durch das Berufungsgericht ist (nicht mit Berichtigungsantrag, sondern) mit Revision zu bekämpfen.
25.1.2023, 6 Ob 195/22b (RS0134235)