Einleitung
Ist besondere Fachkenntnis zur Klärung subsumptionsrelevanter Fakten nötig, wird sich das Gericht externer Expertise bedienen, durch Bestellung eines Sachverständigen.1) Es liegt im Ermessen des Gerichtes, welche Person als Sachverständiger herangezogen wird. Das Gericht ist bei der Auswahl des Sachverständigen frei.