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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ66 (RZ 2023, 114)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 114 Heft 4 v. 15.4.2023

§§ 11, 33 FinStrG

An Finanzvergehen nach § 33 FinStrG kann sich auch jemand iSd § 11 FinStrG beteiligen, den diesbezüglich (persönlich) keine abgabenrechtliche Pflicht trifft. § 33 FinStrG umschreibt nämlich Allgemeindelikte, die als solche keine besondere Subjektqualität erfordern.

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