§ 5c Abs 3 EO
Ist der Erfolg der gegen den Exekutionstitel verstoßenden Handlung (§ 355 EO) österreichweit eingetreten, so hat der Betreibende – ohne dass es einer Ordination bedürfte – die Wahl, welches Bezirksgericht er als örtlich zuständig in Anspruch nimmt.