§ 5 Abs 2 GUG
Die gebotene verfassungskonforme Auslegung des Rechtsbegriffs des rechtlichen Interesses in § 5 Abs 2 Satz 2 GUG verlangt, auch den auf Art 10 Abs 1 EMRK beruhenden Informationsanspruch der Presse darunter zu subsumieren.
§ 5 Abs 2 GUG
Die gebotene verfassungskonforme Auslegung des Rechtsbegriffs des rechtlichen Interesses in § 5 Abs 2 Satz 2 GUG verlangt, auch den auf Art 10 Abs 1 EMRK beruhenden Informationsanspruch der Presse darunter zu subsumieren.