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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ39 (RZ 2023, 76)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 76 Heft 3 v. 15.3.2023

§ 178 Abs 2 AußStrG 2005

Im Anwendungsbereich des AußStrG 2005 ist (weiterhin) von einer Pflicht des Verlassenschaftsgerichts auszugehen, an Liegenschaften eingeräumte uneigentliche Nachvermächtnisse von Amts wegen im Grundbuch anmerken zu lassen.

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