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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ41 (RZ 2023, 76)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 76 Heft 3 v. 15.3.2023

§ 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015

§ 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015 ist teleologisch so zu reduzieren, dass er nur Fälle erfasst, in denen die Verjährung bereits vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 zu laufen begonnen hat.

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