§ 12 ESAEG, Art 6 Abs 2 RL 2014/49/EU
Einlagen resultieren auch dann aus "Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien" iSv § 12 Z 1 lit a ESAEG, wenn sie auf der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie beruhen, die der Erblasser zu Wohnzwecken genutzt hatte.