vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Qualitätssicherung durch Ausbildung: Ideen einer Arbeitsgruppe

WissenschaftDr. Gottfried MusgerRZ 2023, 40 Heft 1 und 2 v. 15.2.2023

Vorgeschichte: Eine Entschließung des Nationalrats, ein Auftrag des Justizministers und die Erhebung des Status quo

Am Anfang stand eine Entschließung des Nationalrats aus Anlass der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit:1)1)Entschließung vom 15. Mai 2012, 242/E XXIV. GP. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, "mit den Bundesländern zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in einen Dialog zu treten und gemeinsame Standards zu erarbeiten, die das höchste Maß an Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen […] gewährleisten" und dabei insbesondere auf "die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Richtern und Richterinnen und der Entwicklung eines einheitlichen Richterbildes" Bedacht zu nehmen. Das führte – nur sieben Jahre später – zu einer Initiative des damaligen Justizministers Moser: Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs sollte ausloten, wie dieses Ziel umgesetzt werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!