Vorgeschichte: Eine Entschließung des Nationalrats, ein Auftrag des Justizministers und die Erhebung des Status quo
Am Anfang stand eine Entschließung des Nationalrats aus Anlass der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit:1) Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, "mit den Bundesländern zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in einen Dialog zu treten und gemeinsame Standards zu erarbeiten, die das höchste Maß an Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen […] gewährleisten" und dabei insbesondere auf "die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Richtern und Richterinnen und der Entwicklung eines einheitlichen Richterbildes" Bedacht zu nehmen. Das führte – nur sieben Jahre später – zu einer Initiative des damaligen Justizministers Moser: Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs sollte ausloten, wie dieses Ziel umgesetzt werden könnte.