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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ15 (RZ 2023, 45)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 45 Heft 1 und 2 v. 15.2.2023

§ 8a BEinstG, § 24 Abs 9 VBG 1948

Eine Wiederholung der bereits erfolgten Verständigung des Behindertenausschusses ist nicht erforderlich.

Beisatz: Hier: Dienstverhinderung dauert noch kein ganzes Jahr; Beendigung des Dienstverhältnisses tritt aber aufgrund einer Zusammenrechnung mit nachfolgenden Krankenständen gemäß § 24 Abs 9 VBG 1948 ein. (T1)

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