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Entscheidungen in Übersicht EÜ88 (RZ 2018, 85)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 85 Heft 4 v. 15.4.2018

§§ 1295, 1311 ABGB, § 1 AHG

Der Eintritt von Gesundheitsschäden steht grundsätzlich nicht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit (vorläufigen) dienstrechtlichen Maßnahmen oder Unterlassungen, selbst wenn sie sich später als unberechtigt erweisen sollten, es sei denn es handle sich bei diesen Maßnahmen bzw Unterlassungen um Mobbing (so schon 1 Ob 214/15z).

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