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Familienrechtlicher Amtstag – was sonst?

WissenschaftDr. Herbert BeranRZ 2018, 44 Heft 3 v. 15.3.2018

Christine Miklau schildert eine Praxis, wonach regelmäßig

unmittelbar nach Einlangen des Kontaktrechts- oder Obsorgeantrages der Antrag dem Antragsgegner gemäß § 17 AußStrG zur Äußerung übermittelt wird.

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