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Entscheidungen in Übersicht EÜ153 (RZ 2017, 221)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 221 Heft 10 v. 15.10.2017

§ 231 Abs 3 ABGB

Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich das Kind auf diesen Umstand beruft.

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