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Entscheidungen in Übersicht EÜ58 (RZ 2016, 92)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 92 Heft 4 v. 15.4.2016

§ 28 Abs 2 KartG 2005

Die Feststellungsbefugnis nach § 28 Abs 2 KartG bezieht sich nur auf den Bereich des KartellG, sodass weder ein Verstoß gegen Art 101 AEUV noch die Nichterfüllung der "Freistellungsvoraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnung" vom Kartellgericht festgestellt werden darf.

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