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Zivilsachen § 49 Abs 1 JN; § 227 ZPO (RZ 2016/3)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2016/3RZ 2016, 20 Heft 1 v. 15.1.2016

§ 49 Abs 1 JN

§ 227 ZPO:

Übersteigt in einem bezirksgerichtlichen Verfahren ein auf Bezahlung eines Geldbetrages gerichtetes Eventualbegehren den Betrag von Euro 15.000,–, ist dieses Eventualbegehren zurückzuweisen.

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