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Entscheidungen in Übersicht EÜ179 (RZ 2015, 242)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 242 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 5 Abs 4 KMG

Auch wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält, muss der Verbraucher-Anleger sein Rücktrittsrecht gegenüber seinem Vertragspartner umgehend (sprich innerhalb der Frist von einer Woche) effektuieren.

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