vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 5 Abs 1 Z 2, 8 Z 2 PHG (RZ 2011/02)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräS I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2011/02RZ 2011, 19 Heft 1 v. 1.1.2011

§§ 5 Abs 1 Z 2, 8 Z 2 PHG

Für unvorhersehbaren oder geradezu absurden Gebrauch eines Produktes hat der Hersteller nicht einzustehen. Wohl aber hat er damit zu rechnen, dass eine teilentleerte Mineralwasserflasche zuerst in einem Kühlfach eingefroren und anschließend im Kühlschrank gelagert wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!